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Art.Nr.:
97377
Zur Anwendung von Artikel R. 313-32-1 des Straßenverkehrsgesetzbuchs in Bezug auf die Kennzeichnung zum Hinweis auf tote Winkel bei Schwerfahrzeugen. Hinweis: Die Kennzeichnung zum Hinweis auf tote Winkel bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ist seit dem 01.01.2021 verpflichtend. Zu Kennzeichnen ist das betroffene Fahrzeug jeweils auf der linken und rechten Fahrzeugseite sowie am Heck.