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Hinweis zur Vorgehensweise bei der Rücknahme von Altbatterien: Laut „Verordnung der Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien“ • dürfen Akkus und Batterien auf keinen Fall mit dem normalen Restmüll entsorgt werden. • müssen schadstoffhaltige Batterien an einen Vertreiber oder an von den öffentlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückgegeben werden. |